Teilnahmeordnung Versammlung Jamel rockt den Förster


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Teilnahmeordnung (die „TO“) gilt für alle Anträge auf Teilnahme (nachfolgend „Teilnahmebestätigungen“) über die Webseite Teilnahmebestätigung.forstrock.de (die „Webseite“). Sie treten neben etwaige AGB des Ticketdienstleisters tickettoaster GmbH, Wolfhager Str. 39a, 34117 Kassel (nachfolgend „TT“) sowie die Veranstaltungsordnung der einzelnen Veranstaltungsorte. Im Falle von Widersprüchen haben diese TO Vorrang.

(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden TO.

(3) Betreiber des Portals auf dem die Teilnahmebestätigung angeboten wird und Ticketdienstleister ist:

tickettoaster GmbH, 
Wolfhager Str. 39a, 
34117 Kassel
Telefon: +49 561 350 296 28 0, 
Fax: +49 561 350 296 28 9
E-Mail: hallo@tickettoaster.de

Geschäftsführer: Dr. Peter Horn, Dominik Fahrian

Registergericht: Amtsgericht Kassel, Handelsregisternummer: HRB 15351

USt.ID.: DE247860265

(nachfolgend „TT“ genannt).


§ 2 Vertragsschluss; Rücktrittsrecht des Versammlungsverantwortlichen

(1) Durch Anklicken des Buttons „Jetzt teilnehmen“ gibt der Teilnehmerinteressent einen verbindlichen Antrag auf Erteilung einer Teilnahmebestätigung ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Antragsteller durch Bestätigung der entsprechenden Checkbox diese TO akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Dieser Antrag wird durch den Versand einer Bestätigung per E‑Mail angenommen.

(2) Der Versammlungsverantwortliche ist berechtigt, die Annahme des Antrages des Teilnehmerinteressenten zu stornieren, wenn der Teilnahmeinteressent gegen vom Versammlungsverantwortlicher aufgestellte spezifische Bedingungen, auf welche im Rahmen des Kaufvorgangs hingewiesen wurde, verstößt oder diese zu umgehen versucht. Weiter ist der Versammlungsverantwortlicher berechtigt, Antragstellungen aufgrund überschrittener Verfügbarkeiten/Kontingente abzulehnen. Die Erklärung der Ablehnung kann auch durch einfache Gutschrift der gezahlten Beiträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung. Dies gilt unter anderem auch bei einem Verstoß gegen Ziff. 10 (1) dieser TO.

(4) Schlägt die vom Teilnahmeinteressenten ausgewählte Zahlungsart wegen Unterdeckung oder vom Teilnahmeinteressenten fehlerhaft angegebener Daten fehl, so wird der Versammlungsverantwortliche dem Teilnahmeinteressenten eine Zahlungsaufforderung an die vom Teilnahmeinteressenten hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Leistet der Teilnahmeinteressent innerhalb der angegebenen Frist keine Zahlung, ist der Versammlungsverantwortliche berechtigt - aber gleichzeitig nicht verpflichtet – die Teilnahmeberechtigung zurück zu nehmen. Etwa übermittelte Teilnahmebestätigungen können nach der Rücknahme gesperrt werden. Die betroffenen Teilnahmebestätigung können vom Versammlungsverantwortlichen anderweitig angeboten werden.


§ 3 Teilnahmeentgelt (Kostendeckungsbeitrag), Versand und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Zahlungen, die auf der Website angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Teilnahmeinteressenten im Antragsformular angegeben und sind von diesem zu tragen, soweit der Teilnahmeinteressent nicht von seinem Recht, auf die Teilnahme zu verzichten, Gebrauch macht.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand oder – bei Teilnahmeberechtigungsanträgen - auch an die vom Teilnahmeinteressenten angegebene elektronische Adresse (E-Mail-Adresse) sofern keine andere Lieferung/Übergabe (z.B. Hinterlegung) vereinbart wurde. Das Versandrisiko trägt der Versammlungsverantwortlicher, wenn der Teilnahmeinteressent Verbraucher ist.

(4) Der Teilnahmeinteressent kann die Zahlung per SEPA-Lastschrift, Überweisung, SOFORT Überweisung, PayPal, Kreditkarte, oder auf Rechnung vornehmen, dabei kann der Teilnahmeinteressent die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern. Der Versammlungsverantwortliche und/oder TT behalten sich vor, einzelne Zahlarten ohne Vorankündigung jederzeit zu deaktivieren oder einzelnen Teilnahmeinteressenten nicht anzubieten.

(5) Das Gesamtentgelt der Teilnahme inklusive aller Gebühren ist unmittelbar nach Bestätigung  zur Zahlung fällig.

(6) Steht im Portal des jeweiligen Versammlungsverantwortlichen die Zahlungsmöglichkeit “SEPA-Lastschrift” zur Verfügung, erteilt der Teilnahmeinteressent dem Versammlungsverantwortlichen ein entsprechendes SEPA-Basis-Mandat. Das jeweilige SEPA-Basis-Mandat wird während des Abschlusses des Bestellvorgangs angezeigt. Die Vorabinformation (Pre-Notification) an den Teilnahmeinteressenten enthält das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Teilnahmebestätigungen  im Eigentum des jeweiligen Versammlungsverantwortlichen.


§ 5 Verlust und Reklamation

(1) Fehlerhaft versendete Teilnahmebestätigungen werden nach Rückgabe durch den Teilnahmeinteressenten ersetzt.

(2) Elektronische Teilnahmebestätigungen wie print@home oder Mobile-Teilnahmebestätigungen können durch den Teilnahmeinteressenten jederzeit auf dem Portal des Versammlungsverantwortlichen nochmals angefordert werden oder alternativ im Konto des Teilnahmeinteressenten erneut heruntergeladen werden, sofern während des Bestellvorgangs ein Konto angelegt wurde.

(3) Postalisch versendete Teilnahmebestätigungen, welche der Teilnahmeinteressent nicht erhalten hat, werden gegen schriftliche Zusicherung des Teilnahmeinteressenten diese nicht erhalten zu haben, erneut versendet.

(4) Postalisch versandte Teilnahmebestätigungen, welche dem Teilnahmeinteressenten abhandengekommen sind, oder zerstört wurden, werden grundsätzlich nicht ersetzt.


§ 6 Absage der Versammlung

Wird die Versammlung durch den Versammlungsverantwortlichen – gleich aus welchen Gründen – abgesagt oder verschoben, sind die Ansprüche des Teilnahmeinteressenten aus der Teilnahmebestätigung direkt gegenüber dem Versammlungsverantwortlichen geltend zu machen.


§ 7 Voraussetzungen des Einlasses, Prüfung der Zutrittsberechtigung

(1) Voraussetzung für den Einlass bei der Versammlung ist die Vorlage des Teilnahmebestätigung zur elektronischen optischen Erfassung der gedruckten Strichcodes am dafür vorgesehenen Einlasskontrollpunkt der Versammlung: Die Teilnahmeberechtigung wird gescannt. Beim Betreten der Versammlung wird der im Strichcode verschlüsselte Wert elektronisch auf Gültigkeit geprüft. Nur eine Person wird pro vorgelegten gültigen Strichcode eingelassen. Nach dem Einlass wird der Code elektronisch entwertet. Die Vorlage einer Antragsbestätigung reicht nicht aus. Am Einlasskontrollpunkt werden ohne besondere Hinweise auf Missbrauch keine namentlichen Prüfungen vorgenommen. Demjenigen wird Einlass gewährt, der zeitlich zuerst am Einlasskontrollpunkt den gültigen Strichcode vorlegt.

(2) Die Verantwortung für die Bereitstellung der Voraussetzungen des Einlasses obliegt dem Versammlungsverantwortlichen.


§ 8 Nutzung und Weitergabe von Teilnahmebestätigung, einseitiges Rücktrittsrecht

(1) Der Teilnahmeinteressent verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Teilnahmebestätigung ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Die Entgegennahme zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weitergabe sowie für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele) ist untersagt. Untersagt ist dem Teilnahmeinteressenten insbesondere,

Teilnahmebestätigungen zu einem höheren als dem bezahlten Kostenbeitrag weiterzugeben und/ oder anzubieten,

Teilnahmebestätigungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, Facebook, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,

Teilnahmebestätigungen regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben,

Teilnahmebestätigungen an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

Teilnahmebestätigungen gewerblich oder kommerziell zu nutzen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung oder als Gewinn

(nachfolgend „unzulässige Teilnahmebestätigungsweitergabe“).

(2) Eine private Weitergabe einer Teilnahmebestätigung aus nicht kommerziellen Gründen (zum Beispiel bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Teilnahmeinteressentn) ist ebenfalls nicht zulässig. Teilnahmebestätigungen müssen in dem Fall zurück gegeben werden, um anderen Anmelder:innen auf der Warteliste die Möglichkeit der Teilnahme an der Versammlung zu geben.

(3) Im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelungen vorstehender Ziff. 8 (1) sind der Versammlungsverantwortliche und/oder Tickettoaster berechtigt, die Bestellung des Teilnahmeinteressenten zu stornieren (einseitiges Rücknahmerecht), die Teilnahmebestätigung zu sperren und dem Teilnahmeinteressenten entschädigungslos den Zutritt zur Versammlung zu verweigern.

(4) Die Erklärung der Rücknahme der Teilnahmebestätigung kann auch konkludent durch den Versammlungsverantwortlichen erklärt werden, zum Beispiel durch einfache Gutschrift der gezahlten Beträge oder durch Zugangsverweigerung zur Versammlung.


§ 9 Haftung

(1) Haftung des Versammlungsverantwortlichen

Ansprüche des Teilnahmeinteressenten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.


§ 10 Datenschutz

Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Der Teilnahmeinteressent genehmigt die Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Versammlungsdurchführung.


§ 11 Abwicklung durch TT

(1) TT ist mit der Abwicklung der Antragstellung beauftragt, und ist zu diesem Zweck durch den Versammlungsverantwortlichen berechtigt, alle entstandenen Forderungen aus Antragstellungsvorgängen im eigenen Namen und auf Rechnung des Versammlungsverantwortlichen gegenüber dem Teilnahmeinteressenten geltend zu machen. Weiter ist TT berechtigt, die Forderungen außergerichtlich durchzusetzen. In den Forderungen eingeschlossen sind sämtliche während des Antragstellvorgangs vom Versammlungsverantwortlichen mit dem Teilnahmeinteressenten vereinbarten Kosten (VVK-, System-, ggf. Bearbeitungs- und Versandkosten).

(2) Der Teilnahmeinteressent stimmt der Speicherung der Daten sowie der Weitergabe der Daten an den Versammlungsverantwortlichen zu.

(3) Die Datenschutzbestimmungen von TT sind einzusehen unter https://www.tickettoaster.de/datenschutz. Der Teilnahmeinteressent wurde über die Datenschutzbestimmungen unterrichtet.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten Regelungen dieser TO unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.